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Stichwahlen zur Kommunalwahl in NRW

Zu Stichwahlen kann es kommen, wenn bei der Kommunalwahl zwei Wochen zuvor für eines der kommunalen Leitungsämter keine der kandidierenden Personen die absolute Mehrheit (50% der gültigen Stimmen) erreicht. Dies kann im Gebiet unseres Kreisverbands betreffen:

  • die Städteregionsrätin / den Städteregionsrat (wie andernorts Landrätin/-rat)
  • die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Aachen
  • die Bürgermeister*innen der Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg und Würselen sowie der Gemeinden Roetgen und Simmerath

(Dies hätte ursprünglich auch der Termin der Bundestagswahl sein sollen, die in den Februar vorgezogen wurde.)

Informationen zur Veranstaltung

Beginn der Veranstaltung Sonntag, 28. September 2025, 8.00
Ende der Veranstaltung Sonntag, 28. September 2025, 18.00
Kategorien Wahlen, Städteregionstag, Stadtrat Aachen