Auf einer Mitgliederversammlung am Samstag, dem 3. Mai 2025 hat Die Linke die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Städteregionstag bestimmt. Die Liste wird angeführt von Darius Dunker und Katharina Grudin, die Die Linke seit 2020 im Städteregionstag vertreten. Auf den Plätzen 3 und 4 folgen Ceyda Melisa Alkan und Benjamin Nimmerrichter, die bislang als Sachkundige Bürger*innen der Städteregionstagsfraktion tätig sind.
Die Partei Die Linke hat am Sonntag (06.04.2025) ihre Kandidat*innen für die Wahl zum Rat der Stadt Aachen aufgestellt. Auf den ersten Listenplätzen treten für Die Linke demnach der Physiker Dr. Andreas Nositschka und die langjährige Ratsfrau Ellen Begolli, die Parteilose Lea Heuser sowie Linke-Vorstandsmitglied Tim Wende an.
Mit einem großartigen Wahlergebnis ist Die Linke in Fraktionsstärke zurück im Bundestag. Fabian Fahl, unser Kandidat aus der Stadt Aachen, ist über die Landesliste unter den neu gewählten Abgeordneten. Im Wahlkreis Aachen I (Stadt Aachen) erreichte Die Linke 12,9 % der Zweitstimmen, das ist nach drei Kölner Wahlkreisen und Bielefeld eins der besten Ergebnisse in Nordrhein-Westfalen. Keine andere Partei hat in Aachen so viele Zweitstimmen hinzugewonnen wie Die Linke: fast 11.000 Stimmen.
Auch im Wahlkreis Aachen II (Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Würselen) konnte Die Linke ihr Ergebnis enorm verbessern: Auf Direktkandidat Florian Müller entfiel das Dreifache der Erststimmen, die unser Kandidat 2021 erhalten hatte.
Die Linke in der Städteregion Aachen hat ihre Direktkandidat*nnen zu den Wahlen 2025 aufgestellt. Auf der Versammlung wurden als Direktkandidaten zur Bundestagswahl Dr. Fabian Fahl für den Wahlkreis Aachen I (Stadt Aachen) und Florian Müller für den Wahlkreis Aachen II (ehem. Kreis Aachen) gewählt. Für die Kommunalwahlen im Herbst wurde als Kandidatin für das Amt der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen Ellen Begolli aufgestellt, als Kandidat für das Amt des Städteregionsrats Darius Dunker.
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk des Kreises oder der kreisfreien Stadt wählen.
Die Wahlbenachrichtigung enthält einen QR-Code, über den man vereinfacht zum Briefwahlantrag gelangt. Alternativ kann man Briefwahl hier beim Wahlamt seines Wohnorts beantragen:
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