Im Gebiet unseres Kreisverbands kommt es zu Stichwahlen, wenn zu einem der folgenden Ämter keine der kandidierenden Personen am 14. September die absolute Mehrheit (also über 50% der gültigen Stimmen) erhalten hat:
Wahlen zu den Stadt- und Gemeinderäten, Oberbürgermeister*innen der kreisfreien Städte, Bürgermeister*innen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Kreistagen und Landrät*innen der Kreise, zu Städteregionstag und Städteregionsrät*in der Städteregion Aachen und zu den Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten