Landtagswahl NRW
Wahl des 19. Landtags des Landes Nordrhein-Wastfalen
Wahlberrechtigt ist, wer
- Deutsche/ Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
- mindestens 16 Jahre alt ist und
- seit dem 09.04.2027 in Nordrhein-Westfalen wohnt bzw. bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnsitz gemeldet ist oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
Weitere Informationen
Informationen zur Veranstaltung
| Beginn | Sonntag, 25. April 2027, 8.00 |
| Ende | Sonntag, 25. April 2027, 18.00 |
| Kategorien | Wahlen |